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Hast du noch Fragen? Hier findest du die Antworten. Außerdem gibt's noch Downloads und Datenblätter zu unseren Produkten.
Häufig gesuchte Themen
Allgemeine Fragen
disk.energy ist eine Marke der GUTMANN GmbH, einem Tiroler Familienunternehmen und dem größten privaten Energielieferanten in Westösterreich. Seit 1960 haben wir uns vom kleinen Energiehändler zum Multi-Energieträger-Experten entwickelt. Wir sind in den Bereichen Treibstoffe, Heizöl, Pellets, Erdgas, Ökostrom und Festbrennstoffe aktiv.
Bei uns steht der Glaube an den Energiemix der Zukunft im Mittelpunkt. Deshalb sind wir schon seit Jahren in einem spannenden Wandel begriffen. Wir arbeiten daran, technologieneutral zu sein und setzen auf sinnvolle Produkte und Dienstleistungen, die unseren Kund*innen zugutekommen. Wir sind immer offen für alternative Lösungen und setzen auf kontinuierliche Modernisierungen unserer Produkte und Services.
Dieser Wandel hat uns auch zur Einführung von disk.energy geführt, unserer Online-Energiemarke. Werde Teil unserer disk.energy-Community!
Bei disk.energy beziehen wir Strom aus einem Mix aus 100% erneuerbaren Energieträgern. Wie genau sich unser Strom- und Gasportfolio zusammensetzt, kannst du in der Strom- und Gaskennzeichnung nachlesen.
Der Netzbetreiber stellt die Infrastruktur zur Lieferung von Energie zur Verfügung und ist für die Errichtung und Instandhaltung der Netze zuständig. Außerdem sorgt der Netzbetreiber für die Wartung und Messung der Zähler. Mit den Netzgebühren trägst du die Kosten mit, die durch den Betrieb der Netzinfrastruktur entstehen. Ihre Höhe wird behördlich von der E-Control bestimmt.
Den Netzbetreiber kannst du nicht frei wählen und auch nicht wechseln, da jeder Haushalt an ein bestimmtes Netz angeschlossen ist.
Der Energielieferant versorgt dich zu einem vereinbarten Tarif mit Strom und Gas und speist für dich Strom und Gas in das vorhandene Netz ein. Seit der Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes kannst du den Energielieferanten frei wählen – uns zum Beispiel.
Als Kund*in schließt du zwei verschiedene Verträge ab: Einen mit dem Netzbetreiber für die Netznutzung und einen mit dem Energielieferanten für die Versorgung.
Wir verrechnen als Lieferant ausschließlich die reine Energielieferung an dich. Von deinem Netzbetreiber erhältst du eine separate Rechnung über die Netzentgelte.
Nein, bei der Marke disk.energy wird derzeit keinen Tarif für die Strom-Einspeisung aus einer PV-Anlage angeboten. Du kannst daher keinen Einspeise-Zählpunkt bei uns anmelden.
Gerne kannst du bei disk.energy deinen Bezug und bei unserer Mutterfirma GUTMANN GmbH die Überschusseinspeisung anmelden. Die genauen Vertragskonditionen wie Preis und Preisgarantie findest du hier.
Nein, disk.energy bietet derzeit keinen Tarif für Gewerbekunden mit einem Verbrauch über 100.000 kWh pro Jahr an. Du hast aber die Möglichkeit dir ein gutes Angebot direkt bei GUTMANN GmbH per E-Mail unter gasstrom@gutmann.cc einzuholen.
Fragen zum Lieferantenwechsel
Bei uns hast du die Möglichkeit, ganz unkompliziert und bequem über unser Wechselportal einen Online-Auftrag für die Belieferung mit Strom und/oder Gas abzuschließen. Gib einfach deine Postleitzahl und deinen Jahresverbrauch für Strom bzw. Gas in unseren Tarifrechner ein und wir erstellen dir ein persönliches Preisangebot basierend auf deinem Verbrauch. Anschließend kannst du den Wechsel ganz einfach in nur drei Schritten online abschließen.
Übrigens: Wir sind ausschließlich für die Energielieferung zuständig. Das bedeutet, dass wir nur die Kosten für die tatsächliche Energielieferung in Rechnung stellen. Die Netzkosten, Abgaben und Steuern werden weiterhin von deinem Netzbetreiber eingeholt. Du erhältst also zukünftig zwei separate Rechnungen.
Für den Lieferantenwechsel benötigen wir den Namen, auf den die Anlage aktuell angemeldet ist, deine Adresse, die Zählpunktbezeichnung der Anlage, deine Bankverbindung und deine E-Mail-Adresse als Zustellmöglichkeit für sämtlichen Schriftverkehr.
Die Zählpunktbezeichnung der Anlage ist eine Identifikationsnummer, mit der deine Anlage eindeutig zugeordnet werden kann. Du findest diesen entweder auf der Jahresabrechnung, am Netznutzungsvertrag oder du kannst die Zählpunktbezeichnung direkt beim Netzbetreiber erfragen. Der Zählpunkt ist 33-stellig und beginnt mit AT.
Der Schutz deiner persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten deine Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Als Energielieferant sind wir verpflichtet, die Vertraulichkeit deiner Daten sicherzustellen.
Als Erstes musst du unser Online-Wechselformular ausfüllen. Du bekommst dann eine E-Mail zugesendet, in der nochmals alle Anmeldedaten bestätigt werden. Bitte klicke im E-Mail auf den Link „Bestätigen und Wechsel einleiten“ um deine Anmeldung abzuschließen.
Den Rest erledigen wir für dich. Wir führen für dich alle notwendigen Schritte für den Lieferantenwechsel durch.
Wenn du von uns mit Strom und/oder Gas beliefert werden möchtest, muss dein alter Liefervertrag gekündigt werden. Durch die Vollmacht, die du uns mit Abschluss des Online-Wechsels erteilt hast, können wir die Kündigung für dich durchführen. Dabei muss natürlich die Kündigungsfrist des bisherigen Lieferanten eingehalten werden.
Wir informieren deinen aktuellen Versorger über deinen Wunsch zu wechseln und leiten die Kündigung des alten Liefervertrages ein. In weiterer Folge werden zwischen uns, deinem aktuellen Versorger und dem Netzbetreiber alle notwendigen Daten ausgetauscht. Als eindeutiges Identifizierungsmerkmal deiner Anlage dient dabei die Zählpunktbezeichnung.
Wenn du alle Informationen richtig angegeben hast, und keine weiteren Hinderungsgründe wie z.B. eine Bindung beim bisherigen Lieferanten vorliegen, wird uns dein Netzbetreiber den Termin bestätigen und du wirst somit ab diesem Zeitpunkt von uns beliefert.
Technisch ändert sich nichts: Der Netzbetreiber, der für die Instandhaltung und Wartung des Netzes sowie die Ablesung des Zählers zuständig ist, bleibt als Monopolist immer derselbe. Ihm zahlst du auch weiterhin dieselben Netznutzungstarife, die behördlich festgelegt sind.
Ja, du kannst jederzeit einen Vertrag mit uns abschließen. Wir werden dann im Zuge des Lieferantenwechsels von deinem aktuellen Lieferanten über die Vertragsbindung verständigt. Sofern du noch gebunden bist, kannst du erst nach dem Ablauf der Bindefrist zu uns wechseln. Wir leiten dann deinen Wechsel zeitgerecht nochmals ein.
In wenigen Fällen kann es zu einer Wechselverzögerung kommen. Diese erfolgen in der Regel durch eine Vertragsbindung bei deinem aktuellen Lieferanten oder durch fehlende und unklare Daten bei der Vertragseingabe.
Dies kann zum Beispiel durch folgende Punkte passieren: Deine Anlage beim aktuellen Lieferanten ist noch unter einem anderen Namen (z.B. durch Heirat, Vormieter noch Vertragspartner, etc.) angemeldet oder die zu beliefernden Adresse wurde nicht vollständig ausgefüllt (z.B. Stiege/Stock/Wohnungsnummer fehlt).
Aber keine Sorge, in diesem Fall informieren wir dich per E-Mail.
Laut Wechselverordnung dauert ein Lieferantenwechsel rund 3 Wochen. Wenn du eine frühere Belieferung benötigst, da du aktuell keinen Energielieferanten hast, kannst du das gewünschte Datum deines Lieferbeginns im Online-Wechselformular eingeben.
Gerne kannst du uns zusätzlich eine E-Mail an hallo@disk.energy senden.
Bei einem Lieferantenwechsel wirst du bereits von einem Lieferanten mit Strom- und/oder Gas versorgt. Während dieser Belieferung entscheidest du dich dafür, zu uns zu wechseln (worüber wir uns sehr freuen!).
Bei einer Neuanmeldung hast du aktuell keinen Lieferanten, da du entweder neu eingezogen bist oder der Vertrag mit dem aktuellen Lieferanten bereits aufgekündigt ist. Es handelt sich auch um eine Neuanmeldung, wenn die aktuell belieferte Anlage auf eine andere Person umgemeldet werden soll. Wenn zum Beispiel bisher deine Freundin als Energiebezieherin angemeldet war, aber künftig du Vertragspartner*in sein möchtest.
Nein, den Netzbetreiber kannst du nicht frei wählen und auch nicht wechseln, da jeder Haushalt an ein bestimmtes Netz angeschlossen ist.
Grundsätzlich ist der Zähler im Eigentum deines Netzbetreibers. Dieser ist für Wartung und Messung der Zähler zuständig.
Beim Wechsel des Lieferanten ist es ratsam, dass du deinem Netzbetreiber den Zählerstand zum Wechselstichtag mitteilst. So ist eine eindeutige Abgrenzung des Verbrauchs zwischen dem alten und dem neuen Lieferanten möglich. Ein Wechsel ist natürlich auch ohne Mitteilung des Zählerstandes möglich, in diesem Fall wird der Netzbetreiber den Zählerstand zum Wechselstichtag entweder schätzen oder selbst ablesen.
Für den Fall, dass bei dir bereits ein Smart-Meter installiert ist, wird der Zählerstand automatisch übermittelt. Eine Ablesung ist in deinem Fall nicht mehr notwendig.
Fragen zur Anmeldung, Umzug, Abmeldung, Namensänderung
Bei einer Neuanmeldung hast du noch keinen bestehenden Lieferanten. Du meldest also deinen Zähler erstmalig auf dich an. Bitte erfasse im Wechselformular unbedingt den gewünschten Lieferbeginn.
Zusätzlich musst du dich auch bei deinem Netzbetreiber anmelden. Dieser sendet dir noch einen Netznutzungsvertrag zu, den du unterschreiben und zurücksenden musst. Gerne kannst du dem Netzbetreiber bereits mitteilen, dass du Strom bzw. Gas von uns beziehen wirst.
Sollte in deiner Anlage kein Strom fließen, vereinbare bitte mit deinem Netzbetreiber einen Termin. Dein Netzbetreiber ist für die Strom-/Gaseinschaltung verantwortlich.
Bei einer Namensänderung (z.B. aufgrund einer Heirat) sende uns bitte die entsprechende Urkunde per E-Mail an hallo@disk.energy zu. Wir geben die Änderung auch deinem Netzbetreiber bekannt.
Vorerst möchten wir dir unser herzliches Beileid aussprechen!
Für eine rasche Bearbeitung sende uns bitte die Sterbeurkunde an hallo@disk.energy zu. Bitte gib uns auch die Kontaktdaten des Notars bekannt, der die Verlassenschaft abwickelt, wir werden dann folgende Rechnungen bis zur Beendigung der Verlassenschaft direkt an den Notar senden.
Sollte die Anlage – vor Beendigung der Verlassenschaft – auf eine andere Person umgemeldet werden, benötigen wir einen neuen Liefervertrag. Wir freuen uns, wenn du mit diesem Anschluss weiterhin Kund*in bei uns bleibst.
Sollte in deiner Anlage kein Strom fließen, wende dich bitte an deinen Netzbetreiber. Er ist für die Strom- und Gaseinschaltung verantwortlich.
Die Zählpunktbezeichnung der Anlage ist die Identifikationsnummer, mit der deine Anlage eindeutig zugeordnet werden kann.
Du findest diese entweder auf der Jahresabrechnung, am Netznutzungsvertrag oder du kannst die Zählpunktbezeichnung direkt beim Netzbetreiber erfragen. Die Zählpunktbezeichnung ist 33-stellig und beginnt mit „AT“.
Bei einem Umzug oder einer Stromeinschaltung ist die Zählpunktbezeichnung nicht verpflichtend auf dem Vertrag anzuführen. Damit wir deine Anmeldung jedoch so rasch wie möglich bearbeiten können, fülle bitte auch die Zählpunktbezeichnung auf dem Vertragsformular aus, sofern du sie kennst oder ausfindig machen kannst.
Es tut uns leid, dass du über eine Kündigung nachdenkst. Du kannst deinen Vertrag nach Ablauf der Vertragslaufzeit unter Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfrist von zwei Wochen per E-Mail unter hallo@disk.energy kündigen.
Wenn du aus der Anlage ausziehst, kannst du natürlich jederzeit kündigen. Es würde uns freuen, wenn wir dich auch in der neuen Wohnung mit Strom bzw. Gas beliefern dürfen.
Du kannst im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) von deinem Vertragsangebot zurückzutreten.
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden und erfolgt mittels einer eindeutigen Erklärung an GUTMANN GmbH c/o disk.energy, Fürstenweg 87, 6020 Innsbruck, E-Mail: hallo@disk.energy. Du kannst dafür unser Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Fragen zur Rechnung
Dein Netzbetreiber wird den gemessenen Verbrauch und den Zählerstand bis zum Wechsel an deinen bisherigen Lieferanten melden und dieser erstellt anschließend deine Endabrechnung. Im Rahmen dieser Abrechnung werden alle bisher geleisteten Teilzahlungsbeträge berücksichtigt.
Die Strom- und Gasrechnung setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
Energiepreis (Arbeitspreis, Grundpreis)
Netztarif (Netznutzungs-, Netzverlustentgelt, Entgelt für Messleistung etc.)
Steuern und Abgaben (USt., Elektrizitätsabgabe, Gebrauchsabgabe etc.)
Netztarif, Steuern und Abgaben zahlst du immer in derselben Höhe – egal, von wem du versorgt wirst. Den Energielieferanten hingegen kannst du frei wählen.
Wenn du von uns versorgt wirst, erhalten wir von deinem Netzbetreiber alle abrechnungsrelevanten Daten, sodass wir die von uns gelieferte Energie abrechnen können. Wir verrechnen ausschließlich die Energielieferung. Netzkosten, Abgaben und Steuern werden in einer getrennten Rechnung von deinem Netzbetreiber in Rechnung gestellt.
Wenn du eine integrierte Abrechnung - also eine Gesamtrechnung - auf der Energiepreis, Netztarif, Steuern und Abgaben auf einmal abgerechnet werden bevorzugst, dann empfehlen wir dir die Strom- und Gasangebote der GUTMANN GmbH.
Sobald wir die alle abrechnungsrelevanten Daten von deinem Netzbetreiber erhalten, erstellen wir die Jahresabrechnung. Wann genau du die Jahresabrechnung erhältst, hängt von der Ablesung deines örtlichen Netzbetreibers ab. Bei einem Lieferantenwechsel ist es möglich, dass nach weniger als zwölf Monaten abgerechnet wird, also eine sogenannte unterjährige Abrechnung stattfindet.
Deine Abrechnungen bekommst du als Anhang per E-Mail zugesendet. Bitte halte daher immer deine E-Mail-Zustelladresse aktuell.
Für Teilbeträge werden keine separaten Rechnungen erstellt. Du bekommst zu Beginn der Belieferung und zu jeder Jahresabrechnung die Höhe des Teilbetrages als Dauerbeleg im Sinne des § 11 (1) UstG 1994 übermittelt.
Dein monatlicher Teilbetrag wird mit dem vom Netzbetreiber mitgeteilten Jahresverbrauch für Strom oder Gas sowie dem vertraglich vereinbarten Energiepreis (Arbeitspreis und Grundgebühr) errechnet. Der daraus errechnete Gesamtbetrag wird in gleiche Monatsraten aufgeteilt und ergibt deinen Teilbetrag.
Bitte beachte: Allfällige Neukundenrabatte werden nicht in den Teilbeträgen berücksichtigt, sondern immer erst in der nächsten Abrechnung gutgeschrieben.
Dein monatlicher Teilbetrag ist immer zum 5. des folgenden Monats fällig. Beispielsweise wird der Teilbetrag für Jänner erst am 5. Februar abgebucht.
Wir erhalten deinen Zählerstand inkl. aller abrechnungsrelevanten Daten von deinem Netzbetreiber. Sollte der abgerechnete Zählerstand nicht stimmen (zum Beispiel, weil er berechnet oder geschätzt wurde), dann kannst du uns oder dem Netzbetreiber gerne den richtigen Zählerstand senden. Ein aktuelles Foto vom Zähler ist dafür ausreichend. Deine Netzrechnung und deine Energierechnung werden dann berichtigt.
Solltest du außerhalb der Jahresabrechnung eine sogenannte Zwischenrechnung brauchen, dann bitten wir dich den Zählerstand abzulesen und diesen an uns oder an den Netzbetreiber zu senden. Ein aktuelles Foto von deinem Zähler ist ausreichend. Du bekommst dann eine Zwischenabrechnung zugesendet – sowohl über deine Netzkosten als auch über deine Energiekosten.
Was du wissen solltest, ist, dass einige Netzbetreiber für eine Zwischenabrechnung Gebühren einheben. Die Höhe der Gebühren kannst du beim Kundenservice des Netzbetreibers erfragen oder auf ihrer Website herausfinden.
Für einen schnellen und reibungslosen Ablauf der Zahlungen bieten wir die Möglichkeit zur Begleichung der Teilbeträge und Rechnungen mittels SEPA-Lastschriftmandat. Rechnungen werden immer zum 5. des folgenden Monats eingezogen.
Wenn du deine Bankdaten ändern willst, sende uns bitte deine neuen Bankdaten per E-Mail an hallo@disk.energy. Gerne kannst du dafür auch unser SEPA-Formular verwenden.
Du hast die Möglichkeit, eine Nachzahlung deiner Jahres- oder Schlussabrechnung in Raten zu begleichen. Bitte sende uns dazu eine Anfrage an hallo@disk.energy. Wir melden uns bei dir mit einem Ratenvorschlag.
Weiters hast du je nach Gemeinde oder Bundesland die Möglichkeit, um finanzielle Hilfe anzusuchen. Hier findest du eine Reihe von Anlaufstellen, die dir finanziell als auch beratend zur Seite stehen können.
Zusätzlich kannst du um Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten ansuchen, falls du schon von der Bezahlung der GIS-Gebühren befreit bist.
Rückläuferspesen werden von der Bank an uns verrechnet, wenn bei deinem SEPA-Lastschriftmandat nicht abgebucht werden konnte. Diese Kosten verrechnen wir an dich weiter. Bitte achte daher immer, dass deine Kontodaten richtig erfasst wurden und dass dein Konto gedeckt ist.
Fragen zu den Tarifen
Der Energiepreis setzt sich aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis zusammen. Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchter kWh Strom bzw. Gas. Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale und ist unabhängig vom Verbrauch.
In einigen Bundesländern wird zusätzlich noch eine Gebrauchsabgabe auf die Energielieferung von den Gemeinden vorgeschrieben. Diese wird von uns eingehoben und an die Gemeinden abgeführt.
In der Regel wird dein Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei eine Bindefrist von zwölf Monaten vereinbart ist. Nach Ablauf der Bindung kannst du den Vertrag unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist jederzeit auflösen.
Diese Bindung entfällt jedoch, wenn du ausziehst. In diesem Fall kannst du den Vertrag sofort kündigen. Gerne versorgen wir dich aber auch in deinem neuen Wohnsitz mit grüner Energie!
Preisgarantie bedeutet, dass dein Energiepreis für den vereinbarten Zeitraum als fest vereinbart gilt – der vertraglich vereinbarte Preis wird in diesem Zeitraum nicht verändert. D.h. er wird nicht gesenkt, allerdings auch nicht erhöht. Wir bieten eine Preisgarantie von 12 Monaten ab Vertragsabschluss.
Eine Preisgarantie eignet sich für jene Kunden, die gerne längerfristig planen und kein Risiko eingehen möchten.
Deine prognostizierte Energiemenge wurde zu dem vereinbarten Tarifpreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits am Markt für die Versorgung deiner Anlage eingekauft. Dies dient vor allem als Schutz vor möglichen Preisschwankungen (vor allem Erhöhungen am Energiemarkt) und der Versorgungssicherheit.
Die Preisgarantie bezieht sich auf den reinen Energiepreis für die Lieferung von Strom bzw. Gas (Arbeitspreis und Grundpreis). Bitte beachte, dass Netzkosten, Abgaben und Steuern, die der Netzbetreiber an dich verrechnet, nicht von der Preisgarantie eingeschlossen sind.
Rechtzeitig vor Ablauf der Preisgarantie und Vertragsbindung senden wir dir per E-Mail ein neues Fixpreis Angebot zu. Du hast dann die Möglichkeit das neue Fixpreis-Angebot anzunehmen. Erhalten wir von dir keine Annahme zu unserem Fixpreis-Angebot gilt nach Ablauf der Preisgarantie unser monatlicher Floater-Preis als vereinbart. Der Vertrag ist nach Ablauf der Bindung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 2 Wochen kündbar.
Fragen zum Stromkostenzuschuss
Den Stromkostenzuschuss (auch Strompreisbremse genannt) erhalten natürliche Personen für einen Zählpunkt mit folgenden standardisierten Lastprofilen:
Haushalt (H0),
Haushalt mit Warmwasserspeicher (HA),
Haushalt mit Speicherheizung (HF).
Der Stromkostenzuschuss für diese Kunden wird für den Zeitraum 01.12.2022 bis 30.06.2024 gewährt und erfolgt automatisch. Hier ist kein Antrag notwendig!
Wenn ein Haushalt Strom über einen Zählpunkt bezieht, der auf einen landwirtschaftlichen Betrieb oder Gewerbebetrieb angemeldet ist, gelten besondere Regeln. Diese natürlichen Personen mussten im Zeitraum von 17.04.2023 bis 31.05.2023 einen Antrag stellen. Sofern dieser positiv erledigt wurde, wird auch dieser Personengruppe der Stromkostenzuschuss für den Zeitraum 01.06.2023 bis 31.12.2024 gewährt.
Die Information, welches Lastprofil deinem Zählpunkt zugeordnet wurde, findest du auf deiner Jahresabrechnung oder auf deinem Netzzugangsvertrag.
Für jeden Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2.900 kWh pro Jahr als Grundkontingent vom Staat gefördert. Der geförderte Energiepreis beträgt maximal 10 ct/kWh netto. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 ct/kWh netto. Die Berechnung des Stromkostenzuschusses betrifft ausschließlich die gelieferte Energie, nicht aber Netzkosten, Abgaben und Steuern.
Das Grundkontingent gilt unabhängig davon, wie viele Personen an der Adresse des Zählpunkts ihren Hauptwohnsitz haben. Sind mehr als drei Personen in der Anlage hauptwohnsitzgemeldet, kann zusätzlich ein Stromkostenergänzungszuschuss gewährt werden.
Mehrpersonenhaushalte haben in der Regel einen höheren Stromverbrauch. Als zusätzliche Entlastung von Haushalten mit mehr als drei Personen wird der Stromkostenergänzungszuschuss gewährt.
Für die Gewährung sind drei Zeiträume vorgesehen:
Juni 2023 bis 31. Dezember 2023 (Stichtag 1. Juni 2023),
Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 (Stichtag 1. Jänner 2024) und
Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 (Stichtag 1. Juli 2024).
Die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses erfolgt automatisch. Der Stromkostenergänzungszuschuss ist nicht auf eine bestimmte Strommenge bezogen – es wird ein Fixbetrag pro Zeitraum für jede vierte und jede weitere Person gewährt:
Juni 2023 bis 31. Dezember 2023: 61,25 Euro,
Jänner 2024 bis 30. Juni 2024: 52,50 Euro und
Juli 2024 bis 31. Dezember 2024: 52,50 Euro.
Wenn ein Haushalt Strom über einen Zählpunkt bezieht, der auf einen landwirtschaftlichen Betrieb oder Gewerbebetrieb angemeldet ist, und aufgrund des gestellten Antrages das Grundkontingent für den Stromkostenzuschuss gewährt wurde, kannst du natürlich jederzeit den Lieferanten wechseln. Bitte beachte, dass in diesem Fall der Antrag online auf der Website www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag korrigiert werden muss! Das heißt, du musst dort den Lieferantenwechsel bekanntgeben.
Erfolgt die Anzeige erst nach der Rechnungslegung durch den neuen Lieferanten, kann das Grundkontingent für den Zeitraum zwischen dem Wechselstichtag und der Rechnungslegung nicht berücksichtigt werden. Eine nachträgliche Berücksichtigung dieses Zeitraums durch die Stromlieferanten ist leider nicht möglich.
Downloads & Datenblätter
Preisblatt Strom
gültig ab 24.09.2024
Preisblatt Gas
gültig ab 23.10.2024
AGB für Strom
gültig ab 01.07.2023
AGB für Gas
gültig ab 01.07.2023
verpflichtende Kundeninformation gem. § 82 ElWOG 2010
verpflichtende Kundeninformation gem. § 82 ElWOG 2010
verpflichtende Kundeninformation gem. § 127 GWG 2011
verpflichtende Kundeninformation gem. § 127 GWG 2011
Allgemeine Nutzungsbedingungen "Kundenportal"
Allgemeine Nutzungsbedingungen "Kundenportal"
Besondere Nutzungsbedingungen "Online-Service"
Besondere Nutzungsbedingungen "Online-Service"
Widerrufserklärung gem. § 11 FAGG und § 3 KSchG
Informationen zum Wiederrufsrecht
SEPA-Lastschriftmandat
Formular für SEPA-Lastschrift
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